Die Schulpflegschaft

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden wählen aus den Reihen der Elternschaft die/den Schulpflegschaftsvorsitzende/n und den/die Vertreter/in.

Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehören:

- Ansprechpartner der Eltern und Lehrer in Problemsituationen
- Mitsprache bei allen wichtigen Entscheidungen der Schule ( z..B. Schulbücher, Unterrichtsversorgung, variable Ferientage)
- Mitorganisation von Schulfesten
- Ansprechpartner des Landeselternverbandes

- Einladung zu Elternabenden
- Moderation“ der Elternabende, gemeinsam mit der Lehrerin
- Vermittlung zwischen Eltern und Lehrkraft
- Ansprechpartner der Eltern in Problemsituationen
- Ansprechpartner der Schulpflegschaft
- Mitorganisation von Klassenfesten

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