Die Schulkonferenz

An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Die Mitglieder der Schulkonferenz sind die Vertreter der Lehrer und der Erziehungsberechtigten im Verhältnis 1:1. Die Vertreter der Lehrer werden von der Lehrerkonferenz, die Vertreter der Erziehungsberechtigten von der Schulpflegschaft gewählt.
Die Schulkonferenz ist das wichtigste Mitentscheidungsgremium an der Schule!

Die Schulkonferenz:
§ berät und entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule
§ vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule
§ kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten


Aufgaben der Schulkonferenz (§ 65SchG)


Geregelt sind die Aufgaben der Schulkonferenz in § 65 des Schulgesetzes für NRW.
Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten:


1. Schulprogramm
2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
3. Abschluss von Vereinbarungen über Kooperationen von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen
Partnern
4. Festlegung der beweglichen Ferientage
5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von
Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
7. Organisation der Schuleingangsphase
8. Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts
9. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
10. Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu
beschaffen sind
11. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
12. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs-
und Erziehungsvereinbarungen
13. Information und Beratung
14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
17. Schulhaushalt
18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
19. Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
20. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson,
Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
21. Besondere Formen der Mitwirkung
22. Mitwirkung beim Schulträger
23. Erlass einer Schulordnung
24. Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot
25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen
26. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung

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